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Wasserqualität sichern

Vor allem Vermieter und Hauseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen sollten sich über die geänderte Trinkwasserverordnung informieren.

Wenn im Gebäude eine zentrale Warmwasserbereitung mit einem Behältervolumen von mehr als 400 Litern Inhalt oder Leitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen Warmwasserbereiter und der entferntesten Entnahmestelle installiert sind, müssen an drei definierten Stellen Wasserproben entnommen und im Labor untersucht werden.

Die Ergebnisse werden dem Gesundheitsamt mitgeteilt und für zehn Jahre aufbewahrt. Wir als SHK-Fachbetrieb prüfen im Vorfeld, ob Ihre Trinkwasseranlage eine aussagekräftige  Untersuchung überhaupt zulässt.

Wir legen die Position der Entnahmestelle fest, führen im Vorfeld eventuell notwendige Reparaturen aus und bauen die erforderlichen Probenahme-Ventile für die Entnahme der Wasserproben ein.
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